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Ausgabe 2014
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öffentliche Pfandbriefe

Kommunalobligation, Kommunalschuldverschreibung, municipal bond. Anleihen, die nur von Hypothekenbanken, Öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten und von Landesbanken bzw. Girozentralen ausgegeben werden dürfen. Die Emissionen von ö.P. unterliegen dabei strengen gesetzlichen Restriktionen. Den ausgegebenen ö.P. müssen öffentliche Darlehen in gleicher Höhe und Zinsertrag gegenüberstehen (§ 41 i.V.m. § 61 HypBankG, § 8 I i.V.m. §21 Pfandbriefgesetz). Die Deckungswerte müssen in ein Deckungsregister eingetragen werden. Ein vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) bestellter Treuhänder überwacht bei den privaten Hypothekenbanken die Einhaltung dieses Deckungsprinzips. Für einen Teil der im Umlauf befindlichen ö.P. sieht das Hypothekenbankgesetz eine Ersatzdeckung vor. Ö.P. sind stets mit einem Festzinssatz ausgestattet. Schuldverschreibungen unter dem Namen "Kommunalobligation" und "Kommunalschuldverschreibungen" dürfen nur von den o.g. Instituten begeben werden (Bezeichnungsschutz). Durch die erstklassige Besicherung werden ö.P. i.d.R. mit einem sehr hohem Rating ausgestattet.





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