Darlehen
loan. Schuldverhältnis, das den Darlehensnehmer dazu verpflichtet, das als D. empfangene Geld bzw. andere vertretbare Sachen dem Darlehensgeber in Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten (§ 607 BGB), wobei auch ein variabler oder fester Zins vereinbart werden kann (§ 608 BGB). Wenn Bargeld oder Buchgeld zur Verfügung gestellt wurde (Geldleihe), wird das D. auch als Kredit bezeichnet. Die Rückzahlung der meist mittel- bis langfristigen Darlehen kann entweder kontinuierlich in Form der Ratentilgung oder der Annuitätentilgung erfolgen oder in einem Mal am Laufzeitende.
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