Hypothekenbanken
mortgage banks. Privatrechtliche Spezialbanken, die gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten die Gruppe der Realkreditinstitute bilden. H. betreiben neben der Vergabe von Krediten gegen Grund- und Schiffspfandrechte (Realkreditgeschäft) auch die Kreditvergabe an Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalkreditgeschäft). Die Refinanzierung erfolgt dabei durch die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen. Dabei unterliegen die H. dem Kongruenzprinzip (§6 HypBankG), das besagt, dass der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sein muss.
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