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| ZwischenverwahrerKreditinstitut, das die Verwahrung von Wertpapieren von Kunden ausführt, diese aber nicht selber im Hause behält sondern an einen Drittverwahrer zur Verwahrung weitergibt. - Als Z. gelten z.B. auch Bankfilialen, die Wertpapiere entgegen nehmen und diese an ihre Zentrale weitergeben oder auch Kreditinstitute, die Wertpapiere an eine Wertpapiersam- melbank übergeben. - Vgl. Zwischen Verwahrung und Depot. 
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| Weitere Begriffe : Asset Stripping | Kodex für anlegergerechte Kapitalmarktkommunikation | Nichterfüllung von Börsengeschäften | ||||||||||||||||||||||||||||
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