Zwischenverwahrung
custody (of secu- rites) by third party; bezeichnet die Form der Weitergabe von Wertpapieren, die von einem Kreditinstitut hereingenommen worden sind, an einen Drittverwahrer (z.B. Wertpapiersammelbank). Hierzu bedarf es keiner besonderen Ermächtigung des Depotkunden. Übergibt ein Kreditinstitut Wertpapiere, die eigenes Eigentum sind, an einen Drittverwahrer, handelt es sich auch um eine Form der Z. - Vgl. auch Girosammel Verwahrung.
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