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Ausgabe 2014
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Zulassungsantrag für Wertpapiere

Antrag auf Erhalt der Erlaubnis zur Börseneinführung eines Wertpapiers. Die Antragsregularien richten sich nach dem Marktsegment, zu welchem der Zugang gesucht wird. Hierdurch bestimmen sich zunächst die anzuwendenden Rechtsnormen - das initiierte Zulassungsverfahren ist regelmäßig öffentlich-rechtlichen Charakters - sowie die zuständige Zulassungsinstanz der Börse. Das Marktsegment entscheidet ferner über die Quantität und Qualität der zu erfüllenden Antragsvoraussetzungen. Diese erstrecken sich insbesondere auf die Antragsteller - i.d.R. der Emittent i.V.m. einem Finanz- dienstleister - und das einzureichende Informationsmaterial. Für die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel sind die Antragsbedingungen deutlich am strengsten (bes. §§ 36 BörsG, 48 BörsZulV), für die Zulassung von Wertpapieren zum Geregelten Markt - wo sich der Antrag z.B. auf Emissi- onsteile beschränken kann - sowie die Zulassung von Wertpapieren zum Neuen Markt etwas abgemildert und für die "Einbeziehungsanträge" auf Zulassung von Wertpapieren in den Freiverkehr auf das für nötig angesehene Mindestmaß reduziert.





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