Zinsbesteuerung in Europa
taxation of interest income in Europe. In Belgien wird eine definitive Quellensteuer in Höhe von 10% erhoben (Zinsbesteuerung, Modelle). Dies gilt für Inländer und Gebietsfremde, sofern nicht für eine Veranlagung optiert wird. Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzverwaltung gibt es nicht. - In Dänemark gibt es keine KapESt auf Zinsen. Die Finanzverwaltung erhält Informationen über die von Inländern bezogenen Zinszahlungen und sichert somit die Besteuerung der Zinsen. - In Frankreich wird für Inländer das Modell der Kontrollmitteilungen angewendet. Zusätzlich haben Inländer die Möglichkeit für eine definitive Quellensteuer zu optieren. Wertpapier- und Einlagezinsen von Gebietsfremden unterliegen in jedem Fall einer 15%igen Quellensteuer. - In Griechenland kommt eine definitive Quellensteuer in Höhe von 10% zur Anwendung. Zusätzlich kann für die Einkommensteuerveranlagung optiert werden. - In Großbritannien wird für Inländer durchgängig eine Quellensteuer von 25% erhoben. Gebietsfremde unterliegen nicht der Quellensteuer. - In Irland wird eine Quellensteuer von 29% erhoben, ausgenommen sind Einlagezinsen von Gebietsfremden. - In Italien werden Wertpapierzinsen und Einlagezinsen steuerlich unterschiedlich behandelt. Für Wertpapierzinsen bei Inländern gilt eine definitive Quellensteuer von 12,5%, für Ausländer 30%. Für Einlagezinsen beträgt der Quellensteuersatz für In- und Ausländer 30% (definitiv). Inländer können für eine Einkommensbesteuerung optieren. - Luxemburg: Zinsbesteuerung, Modelle. - In den Niederlanden kommt das Modell der Kontrollmitteilungen zur Anwendung. - In Österreich wird auf Zinsen eine definitive Quellensteuer von 22% erhoben. Ausländer sind von dieser Steuer befreit. Es gibt keine Freibeträge, allerdings besteht die Möglichkeit der Rückvergütung der Abgeltungsteuer. - In Portugal unterliegen die Zinsen ebenfalls einer Definitivsteuer. Für Wertpapierzinsen beträgt der Steuersatz 25% mit Option, für Einlagenzinsen 20%. - Die Schweiz richtet sich nach dem Modell der Quellenbesteuerung mit Anrechnung. Der Steuersatz beträgt 35% für alle Zinsen und gilt für In- und Ausländer. - In Spanien wird ein einheitlicher Steuersatz von 25% angewendet und das Modell der Kontrollmitteilungen verfolgt. - Im Rahmen der EU-Steuerharmonisierung wird schon seit Jahren versucht, die Unterschiede bezüglich der Zinsbesteuerung abzuschaffen. Der Ruding-Bericht von 1992 enthält bereits einen Vorschlag zur Harmonisierung der Zinsbesteuerung. Danach sollte auf Dividenden von in der EU ansässigen Unternehmen eine einheitliche Quellensteuer von 30% eingeführt werden. Dieser Vorschlag wurde von den Experten der EU-Kommission wieder aufgenommen und hat im Rahmen der EU-Steuerharmonisierung oberste Priorität. Der vorgeschlagene Steuersatz in Höhe von 30% soll allerdings nicht aufgegriffen werden. Bis Anfang 2010 sollen die dann noch existierenden Quellensteuem in den Staaten der Europäischen Union durch einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch ersetzt werden, um die Steuerflucht zu begrenzen. Zwischen 2003 und 2010 können die Staaten zwischen einer Besteuerung der Zinseinnahmen nicht ansässiger EU-Anleger oder dem Informationsaustausch wählen. Die Höhe der Quellenbesteuerung in der Übergangszeit soll zwischen 20 und 25% liegen.
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