Quellensteuer
source tax. Bei dieser auf eine effektivere Durchsetzung abzielenden Form der Steuererhebung wird die Steuer bei einer Betragsauszahlung an den Steuerschuldner bereits durch die Verpflichtung des auszahlenden Schuldners zur Einbehaltung und Abführung abgeschöpft. Es kann differenziert werden zwischen der Q. mit Anrechnung und der definitiven Q. (Zinsbesteuerung, Modelle). Beispiele für Q. in Deutschland sind: die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern, die Kapitalertragsteuer und der Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen.
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