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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Zinsbesteuerung, Modelle

Für die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen können unterschiedliche Modelle herangezogen werden. - 1. Die Quellensteuer mit Anrechnung wird in Deutschland bei der Z. angewendet (Aktie als Kapitalanlage, steuerliche Aspekte). - 2. Als zweites Modell kann die Quellensteuer mit Abgeltung (definitive Quellensteuer) genannt werden. In diesem Fall wird wie bei der Quellensteuer mit Anrechnung von den Banken oder Schuldner ein Zinsabschlag erhoben und an die Finanzverwaltung weitergeleitet. Allerdings wird diese Zahlung nicht auf die Einkommensteuerschuld des Anteilseigners angerechnet, weil mit dem Zinsabschlag die Einkünfte aus Kapitalvermögen als versteuert gelten. Es erfolgt somit keine individuelle Besteuerung auf Anteilseignerebene. Freibeträge bzw. Freistellungen sind möglich. Dieses Modell kommt in Österreich zur Anwendung. - 3. Neben den erwähnten Modellen besteht auch die Möglichkeit der Steuerfreiheit für Kapitaleinkünfte. Gegenüber anderen Einkunftsarten wäre diese Vorgehensweise unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit allerdings bedenklich. - 4. Im vierten Modell wird auf eine Quellenbesteuerung verzichtet, dafür aber Kontrollmitteilungen eingeführt. Die Finanzverwaltung erhält detaillierte Auskünfte vom Schuldner bzw. der Bank über die Zinseinkünfte eines jeden Kunden unter Namensnennung. Der Anteilseigner muss seine Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen seiner individuellen Steuererklärung versteuern. Der administrative Aufwand diese Verfahrens ist sehr hoch. Die Zinsbesteuerung in den USA erfolgt nach diesem Modell. - 5. Im fünften Modell hat die Finanzverwaltung das Recht Kostrollmitteilungen bei den Banken stichprobenartig anzu- fordern. - 6. Eine andere Form der Zinsbesteuerung verzichtet sowohl auf die Quellenbesteuerung, als auch auf Kontrollmitteilungen und Stichproben. In diesem Modell vertraut die Finanzverwaltung auf die Steuerehrlichkeit der Anteilseigner. Vor Einführung der Zinsabschlagsteuer wurde in Deutschland dieses Modell angewendet. In Luxemburg wird heute noch so verfahren. - Vgl. auch Zinsscheinveräußerung in Europa. Zinsbindung, Festzinsbindung, fixed- interest rate period; bezeichnet einen Zeitraum, in dem die Höhe des Zinssatzes für einen Kredit bzw. eine Anlage von keiner Partei verändert werden darf. Aus Bankensicht bedeutet dies, dass verzinsliche aktivische und passivische Positionen in diesem Zeitraum unveränderbare Zinssätze aufweisen.





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