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Akzept(letter of) acceptance. Willenserklärung, mit der sich der Schuldner eines gezogenen Wechsels (Bezogener) zur Zahlung des in dem Wechsel vom Aussteller (Gläubiger) benannten Betrags zum festgelegten Zeitpunkt verpflichtet. - Daneben kann der Begriff A. auch den akzeptierten Wechsel an sich bezeichnen.
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Weitere Begriffe : Counterparty-Ratings | Umrechnungskursdifferenzen | Geldmarktnahe Fonds | ||||||||||||||||||||||||||||
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