Verwahrerkonkurs
depositary bankruptcy. Ein V. ist der Konkurs über das Vermögen eines Wertpapierverwahrers (Verwahrstelle), eines Pfandgläubigers oder eines Kommissionärs. Folgende Gläubiger sind beim V. bevorrechtigt: Kommittenten, die im Zeitpunkt der Konkurseröffnung ihre Verpflichtung gegenüber dem Kommissionär bereits vollständig erfüllt haben (bzw. der nicht erfüllte Teil ihrer Verpflichtungen darf 10% des Wertes ihres Wertpapierlieferungsanspruchs nicht überschreiten; die Restschuld muss innerhalb einer Woche nach Aufforderung des Konkursverwalters beglichen werden), aber noch nicht Eigentümer oder Miteigentümer der Wertpapiere sind. Des weiteren sind bevorrechtigt: Hinterleger, Verpfänder und Kommittenten, die bei Eröffnung des Konkursverfahrens ihre Verpflichtungen gegenüber dem Gemeinschuldner ebenfalls vollständig erfüllt haben und bei denen eine Verletzung des Eigentums oder Miteigentums an Wertpapieren durch eine rechtswidrige Verfügung des Verwahrers, Pfandgläubigers oder Kommissionärs vorliegt.
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