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Kommittentprincipal. Auftraggeber eines Kommissionärs bei einem Kommissionsgeschäft. Der Kommissionär ist nach (§383 - 406 HGB) mit dem (gewerbsmäßigem) Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Waren auf eigenen Namen, jedoch auf Rechnung eines anderen, des K., betraut.
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Weitere Begriffe : KCBOT | variabler Verkehr | Rechnungslegung | ||||||||||||||||||||||||||||
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