Veröffentlichungspflicht
publishing duty. - 1. Wertpapiere, die erstmals im Inland öffentlich angeboten werden und noch nicht zum Börsenhandel zugelassen sind, müssen i.d.R. einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Je nach Börsensegment unterscheiden sich die Anforderungen an diesen. - 2. Kapitalgesellschaften sind zur Offenlegung und damit zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse bzw. von Teilen ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet. Art und Umfang der diesbezüglichen Pflichten hängt gem. § 325 HGB von der Größe der Kapitalgesellschaft ab. - 3. Entschließen sich Aktiengesellschaften zum Rückkauf eigener Aktien, so verpflichtet das Wertpapierhandelsgesetz zur Veröffentlichung dieser Maßnahmen.
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