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Ausgabe 2014
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Treuhandanstalt

privatization agency. Die T. wurde durch den Beschluss des Ministerrates und durch ein Gesetz der Volkskammer der DDR errichtet und ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin, die in ihrer Tätigkeit direkt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministeriums unterstand. Ihre Aufgabe lag in der Verwaltung, Abwicklung und anschließenden Privatisierung der Betriebe und des Volkseigentums der ehemaligen DDR. Zu diesem Zweck wurden zum 01.07.1990 durch den Erlass des Treuhandgesetzes sämtliche erfassten Wirtschaftseinheiten in Kapitalgesellschaften umgewandelt, deren alleinige Amtsinhaberin zunächst die T. wurde. Da die T. im Gegensatz zur ursprünglichen Planung jedoch nicht in der Lage war, ihre Tätigkeit weitgehend durch die zu erwartenden Privatisierungserlöse zu finanzieren, mussten zunehmend Kredite aufgenommen und Anleihen am Kapitalmarkt platziert werden. Für die darüber hinaus entstandenen Verbindlichkeiten haftete der Bund in voller Höhe. Nach Erfüllung ihrer Tätigkeit wurde die T. Ende 1994 aufgelöst. Die verbleibenden Aufgaben werden seither von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und vier weiteren Nachfolgegesellschaften, der Treuhandliegenschafts- gesellschaft (TLG), der Beteiligungs- Management-Gesellschaft (BMGB), der BV- Informationssysteme Organisation und Service GmbH (BISOS) und der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), fortgeführt.





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