Treuhandgeschäft
fiduziarisches Rechtsgeschäft, trust transaction. Durch ein T. wird dem Erwerber (Treuhänder) nach außen die volle Rechtsstellung eines Eigentümers oder Forderungsinhabers eingeräumt. Diese ist im Innen Verhältnis zum Treugeber jedoch durch vertragliche Vereinbarungen beschränkt, die u.a. schuldrechtliche Rückübertragungs- und im Falle vertragswidrigen Verhaltens, Schadensersatzansprüche begründen können. - Vgl. auch Treuhandverhältnis.
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