Stimmrechtsmehrheit
stock voting rights majority. Befinden sich mehr als die Hälfte der Stimmrechte im Besitz eines Großaktionärs, so besitzt dieser die St. an der Unternehmung. Dies impliziert eine Mehrheitsbeteiligung an dem betroffenen Unternehmen, wodurch zwischen Großaktionär und Unternehmen regelmäßig ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht (Abhängigkeitsvermutung). Dies bringt besondere Rechte und Pflichten für den beherrschenden Anleger mit sich.
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