Spitzenbeträge
Spitze, bezeichnet das Bestehen von Differenzen bei Wert und Gegenwert sowie bei Angebot und Nachfrage nach einem Wertpapier. S. treten insbesondere auf bei einer Kapitalerhöhung, wenn das zusätzliche Kapital nicht vollständig auf die ausstehenden Aktien verteilt werden kann. Über die Verwendung der S. entscheidet die Hauptversammlung, es kann ein Bezugsrechtsausschluss auf die S. erfolgen. Bei einem Aktionär entstehen S., wenn er bei einer Kapitalerhöhung zu wenig oder zu viele Bezugsrechte besitzt. Zum Ausgleich kann er die benötigte Anzahl Bezugsrechte zu- oder verkaufen. S. können auch in wenig liquiden Märkten Vorkommen, wenn ein Angebots- oder Nachfrageüberhang besteht. Hier kann der Kursmakler zum Spitzenausgleich eingreifen, indem er die entsprechenden Wertpapiere ins eigene Buch nimmt.
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