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SpitzenausgleichSpitzenregulierung, peak shaving, settlement of fractions. Der S. findet bei einzelnen Aktionären im Rahmen einer Kapitalerhöhung statt, wenn der Aktionär nicht über genügend oder zu viele Bezugsrechte (Spitze) verfügt, um die von ihm gewünschte nächstmögliche Anzahl junger Aktien zu beziehen. Der Aktionär hat die Möglichkeit, die entsprechenden Bezugsrechte an der Börse im Bezugs- rechtshandel zu kaufen oder zu verkaufen.
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Weitere Begriffe : Deregulation | Vertragstypus | amtliches Organ der Zulassung | ||||||||||||||||||||||||||||
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