Spekulationsfrist, einkommensteuerlich
speculation period, income tax, Zwölfmonatsfrist, die maßgeblich ist für die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften. Gemäß § 23 I S. 1 Nr. 2 EStG sind private Veräußerungsgewinne, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt oder wenn der Verkauf früher erfolgt als der Erwerb, einkommensteuerpflichtig. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden, aber es besteht die Möglichkeit, Verluste mit Spekulationsgewinnen des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraumes oder folgender Jahre auszugleichen. Wenn die Veräußerungsgewinne im Kalenderjahr insgesamt weniger als 500 Euro betragen, dann bleiben sie steuerfrei, liegen sie darüber sind sie einkommensteuerpflichtig. - Vgl. Spekulationsteuer und Aktien als Kapitalanlage, steuerliche Aspekte.
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