Spekulationsgewinne
Nach deutschem Steuerrecht sind Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften dann als steuerpflichtige Spekulationsgewinne zu werten, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mindestens ein Jahr und ein Tag vergangen sind beziehungsweise wenn der Verkauf vor dem Kauf erfolgt ist (Leerverkäufe oder Short Selling). Bis zur Freigrenze von 512 Euro pro Jahr und Person bleiben jedoch auch Spekulationsgewinne steuerfrei, wobei innerhalb eines Kalenderjahrs Spekulationsgewinne und -Verluste gegeneinander aufgerechnet werden können.
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