Spekulationsgeschäft
Spekulationshandel, speculative transaction. Gemäss § 23 I S. 1 Nr. 2 EStG sind S. in Wertpapieren private Veräußerungsgewinne, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt oder wenn der Verkauf früher erfolgt als der Erwerb (Leerverkauf). S. umfassen diejenigen Geschäfte, die Börsenteilnehmer abschließen, um durch die sich zwischen An- und Verkauf ergebenden Kursunterschiede Gewinne realisieren zu können. - Vgl. auch Spekulationsfrist, einkommensteuerlich.
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