Sparerschutz
Der Schutz insbesondere kleiner und mittlerer Sparer als Gläubiger von Kreditinstituten vor Vermögensverlusten, ist ein wesentliches Anliegen der Bankenaufsicht nach dem KWG. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht hat nämlich die Aufgabe, "Mißständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerten gefährden" (§ 6 Abs. 2 KWG). Die Zulas- sungs- und Prüfungserfordernisse, Kreditbegrenzungen und Anzeigen, das Kontroll- und Eingriffssystem des KWG dient dem vorbeugenden Sparer- oder Einleger-, aber auch Institutsschutz. Da die Bankenaufsicht nicht in jeden Fall unsolide Geschäftspolitik erkennen und verhindern kann, geschieht im Falle eines Institutsinsolvenz die Einlagensicherung einmal auf Grund des Einlagensi- cherungs- und Anlegerentschädigungsgeset- zes von 1998 in betragsmäßigen Grenzen und weitergehend durch besonders für diese Zwecke bereitgestellte liquider Mittel ("Feuerwehrfonds") seitens der Mitgliedsinstitute der verschiedenen Bankenverbände.
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