Schütt-aus-hol-zurück(-Verfahren)
distribute-recapture-method; hat durch die Unternehmenssteuerreform im Jahr 2000 stark an Bedeutung verloren. Die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens löste eine Tendenz zur Gewinnthesaurierung aus, die nach dem Halbeinkünfteverfahren einer definitiven Körperschaftsteuer von 25 Prozent unterliegt. Werden Gewinne ausgeschüttet, bleibt die Körperschaftsteuerbelastung bestehen und die ausgeschüttete Bruttobardividende wird zusätzlich zur Hälfte mit der persönlichen Einkommensteuer des Anteilseigners besteuert. Damit ist die Ausschüttung von Gewinnen gegenüber der Thesaurierung generell mit einer Mehrbelastung verbunden. - Beim körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren (1977-2000) trat dieser Effekt nicht auf, da die Körperschaftsteuerbelastung auf Ebene der Gesellschaft im Falle der Ausschüttung durch die persönliche Einkommenssteuer des Anteilseigners ersetzt wurde. Somit war eine Minderung der Gesamtsteuerbelastung möglich. Dazu wurden die Gewinne zunächst an die Anteilseigner ausgeschüttet, um anschließend, nach Abzug der persönlichen Einkommensteuer, den verbleibenden Betrag der Kapitalgesellschaft im Wege einer Kapitalerhöhung wieder zuzuführen. Lag dabei der durchschnittliche Einkommenssteuersatz der Anteilseigner unter dem Körperschaftsteuersatz der Kapitalgesellschaft, war die Kapitalzufuhr höher als der Betrag, der bei unmittelbarer Thesaurierung nach Abzug der Körperschaftsteuer verblieb. Dieses Verfahren stärkte die Allokations- funktion des Kapitalmarktes, da die Anteilseigner die finanziellen Mittel der Kapitalgesellschaft nur dann wieder zur Verfügung stellten, wenn sie davon überzeugt waren, dass das Unternehmen eine höhere Rendite als eine vergleichbare Investition erwirtschaftet.
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