Rektaindossament
Rektaklausel, negative Orderklausel, restrictive indorsement, not-to- order indorsement. R. ist die Bezeichnung für den normalerweise auf der Rückseite einer Wertpapierurkunde angebrachten Vermerk "nicht an Order", mit dem bei Orderpapieren eine zukünftige Übertragung per Indossament generell ausgeschlossen werden kann. Dadurch werden diese Orderpapiere zu Rektapapieren konvertiert, deren Übertragung nach schuldrechtlichen Grundsätzen der §§ 398 ff. BGB erfolgt, d.h. durch Einigung und Abtretung des verbrieften Rechts. - Gegensatz: Orderklausel.
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