ohne Coupon
ohne Kupon. Es gibt Wertpapiere, die bereits ohne Coupon emittiert werden. So besitzen Namenspapiere im Gegensatz zu Inhaberpapieren teilweise keinen Couponbogen, weil der namentlich in der Wertpapierurkunde be- zeichnete Gläubiger auch ohne die Vorlage der effektiven Couponscheine bei seiner Bank befugt ist, seine Rechtsansprüche geltend zu machen. Abzinsungspapiere und Aufzinsungspapiere, deren Zinszahlung zusammen mit der endfälligen Tilgung erfolgt, enthalten ebenfalls keinen Couponschein. - Der Käufer eines neu erworbenen und mit Couponbogen ausgestattetem Wertpapiers hat im Falle des Fehlens der Coupons Anspruch darauf, vom Verkäufer den Mangel finanziell erstattet zu bekommen.
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