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Ausgabe 2014
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Notierungsaussetzung

Aussetzung der Kursnotierung, suspension of price quotations; bezeichnet die vom Börsenvorstand für ein bestimmtes Wertpapier festgelegte Aussetzung des Börsenhandels, so dass in diesem für einen bestimmten Zeitraum keine Umsätze mehr erfolgen können. Grund dafür kann der Schutz der Aktionäre bei neuen kursrelevanten Informationen sein, da andernfalls Insider ihre Informationsvorteile zu Lasten der uniformierten Aktionären ausnutzen könnten. Ist die Kursfeststellung für ein bestimmtes Wertpapier ausgesetzt, so wird dies mit dem Hinweis "ausgesetzt" im Kurszettel vermerkt.





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Weitere Begriffe : Sorgfaltspflicht der Vorstandsmitglieder der AG | Gewinnmanipulation | Liquidationsüberschuss
 
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