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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Leerverkauf

Vor allem in den USA verbreitete Technik zur Spekulation auf fallende Wertpapierkurse. Der Verkäufer veräußert Papiere, die er zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht besitzt, sondern in der Regel von einem Broker geliehen hat. in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückkaufen zu können und damit einen Gewinn zu realisieren. Das Risiko des Leerverkäufers ist dabei beträchtlich, theoretisch sogar unbegrenzt hoch, da das betreffende Wertpapier ja ad Infinitum steigen könnte. Blankoverkauf, Verkauf a decouvert, short sale, short selling, short; Bezeichnung für die Veräußerung von Finanztiteln, die der Veräußerer nicht im Besitz hat. L. sind sowohl am Kassamarkt wie auch mit Futures möglich. - Am Kassamarkt erfolgen L. durch den Verkauf von entliehenen Finanztiteln, die sich der Marktteilnehmer von einem Dritten für eine bestimmte Frist entleiht mit der gleichzeitigen Verpflichtung, Finanztitel gleicher Art und Qualität zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzugeben (Wertpapierleihe). Nach Ablauf der Frist müssen die Finanztitel zurückgegeben werden, der Entleiher deckt sich nun am Kassamarkt zu den aktuellen Kursen ein (eindecken). - Der Verkauf von Futures ermöglicht Marktteilnehmern L. zu tätigen ohne sich die entsprechenden Underlyings borgen zu müssen. Der Verkäufer veräußert Terminkontrakte mit der Verpflichtung, zum Fälligkeitstermin die entsprechenden Papiere zu liefern. Bis zum Fälligkeitstermin hat der Verkäufer die Möglichkeit, sich das Underlying am Markt zu kaufen. - Ziel der L. ist es, die Ware zum heutigen Zeitpunkt teuer zu verkaufen, um sie zum späteren Erfüllungszeitpunkt billiger wieder zurückzukaufen. Die sich aus dem Verkaufskurs und dem Einkaufskurs ergebende Differenz spiegelt den Gewinn bzw. Verlust des Leerverkäufers wider. Die Durchführung eines L. ist dann sinnvoll, wenn ein Marktteilnehmer von sinkenden Kursen (Baisse) ausgeht bzw. auf diese spekulieren will.





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