Wertpapierleihe
securities lending. Im weitesten Sinne bezeichnet die W. die zeitlich befristete Überlassung von Wertpapieren, zumeist gegen Entgelt. Hierzu zählen auch Pensionsgeschäfte und Sell-and- Buy-Back Geschäfte. - Im engeren Sinne ist die W. ein Sachdarlehen gemäß § 607 ff. BGB. Der Verleiher überlässt Anleihen oder Aktien darlehensweise. Falls erforderlich kann der Verleiher für die zeitweilige Überlassung zusätzlich auch geeignete Sicherheiten verlangen. Der Entleiher ist verpflichtet nach Ablauf der Leihfrist, Wertpapiere der gleichen Art und Menge zurück zu übereignen. Für die Überlassung erhält der Verleiher ein Entgelt. - Der Bundesverband deutscher Banken hat 1993 einen Rahmenvetrag für Wertpapierleihgeschäfte herausgegeben um die Rechtsbeziehungen zu regeln. Dieser wird unter Banken für W. eingesetzt und enthält Auflagen über Vertragsgegenstand, Entgelte, Rückgabe usw.
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