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BlankoverkaufLeerverkauf, short sale Bezeichnung für den Verkauf von Wertpapieren, ohne dass sich die Papiere im Eigentum des Verkäufers befinden. Der Verkäufer spekuliert bei Durchführung dieses Geschäfts auf fallende Kurse, damit er sich am Tag der Erfüllung zu günstigeren Kursen eindecken kann. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufskurs bildet den Gewinn des Verkäufers.
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