Landwirtschaftliche Rentenbank
1949 mit Sitz in Frankfurt am Main gegründete Anstalt des öffentlichen Rechts, die als Zentralkreditinstitut für die kreditwirtschaftliche Versorgung der Land- und Emährungswirt- schaft fungiert. Die Aufgabe der L.R. liegt in der Vergabe kurz-, mittel- und langfristiger Kredite an die genannten Wirtschaftsbereiche. Die kurzfristige Refinanzierung erfolgt am Geldmarkt und über die Deutsche Bundesbank. Langfristige Mittel werden durch die Aufnahme von Darlehen (Bundesmittel und Mittel aus dem Europäischen Wiederaufbauprogramm) oder durch die Emission mündelsicherer Schuldverschreibungen beschafft.
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