Deutsche Bundesbank
German Central Bank, German Federal Bank; ist die nationale Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland, die nach §2 BBankG als "bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts" gilt und deren Grundkapital in Höhe von 5 Mrd. Euro dem Bund zusteht. §12 S.l BBankG sichert der D.B. ihre funktionelle Unabhängigkeit im Bereich ihrer Zuständigkeit zu und verhindert eine Einflussnahme der Bundesregierung bei der Ausübung der ihr nach dem Bundesbankgesetz zustehenden Aufgaben. Die Organe der D. B. sind nach §5 BBankG der Zentralbankrat, das Direktorium und die Vorstände der Landeszentralbanken. Infolge der Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) hat die D.B. eine starke Veränderung bezüglich ihrer Bedeutung und der ihr obliegenden Aufgaben erhalten. War sie früher als nationale Zentralbank allein für die Geldpolitik in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich, so verlor sie diese geldpolitische Souveränität zum 1.1.1999 an die Europäische Zentralbank. Seither ist sie als integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) für die Ausführung der geldpolitischen Beschlüsse der Europäischen Zentralbank in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich. Als nationale Zentralbank übernimmt die D.B. diverse Aufgaben. Sie ist die nationale Notenbank und besitzt allein das Recht zur Ausgabe von auf Deutsche Mark lautenden Banknoten. Darüber hinaus ist sie die Bank der Banken (Versorgung der Kreditinstitute mit Zentralbankgeld), die Bank des Staates (Mitwirkung bei der Kreditaufnahme des Bundes und der Länder an den Finanzmärkten, Beratungs- und Vermittlungsfunktion) und die Verwalterin der Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland.
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