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Ausgabe 2014
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Konsortialkredit

bezeichnet einen Kredit, der von mindestens zwei Kreditinstituten auf Basis eines einheitlichen Vertrages bereitgestellt wird. Ein K. wird i.d.R. dann vergeben, wenn die Höhe des Kreditrisikos für einen einzigen Kreditgeber zu hoch ist. - Es wird der echte und der unechte K. unterschieden. Während bei einen echten K. die Vertragsverhandlung und die Krediteinräumung von einem Kreditinstitut führend vorgenommen wird, ist der unechte K. ein Parallelkredit mehrerer Kreditinstitute.





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Weitere Begriffe : Real Time Gross Settlement-System (RTGS-System) | Derivate nach Kreditwesengesetz | Treuhandgesellschaft
 
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