Kapitalerhöhung gegen Einlagen
ordentliche Kapitalerhöhung, effektive Kapitalerhöhung, ordinary capital increase. Form der Kapitalerhöhung, bei der die Kapitalgeber der Gesellschaft Eigenkapital in Form finanzieller Mittel (Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen) oder Sachvermögen (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen) zur Verfügung stellen und im Gegenzug junge Aktien erhalten (§§ 182 ff AktG). Die K.g.E. wird mit Eintragung ihrer Durchführung in das Handelsregister wirksam. Altaktionäre verfügen entsprechend ihrem Anteil am bisherigen Grundkapital der AG über ein gesetzliches Bezugsrecht auf die jungen Aktien, womit die Aufrechterhaltung der bestehenden Anteilsverhältnisse ermöglicht werden soll (Verwässerungsschutz). Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch möglich, wenn der Emissionspreis den Börsenkurs der Altaktien nicht wesentlich unterschreitet und die Kapitalerhöhung nicht mehr als 10 % des bisherigen Grundkapitals beträgt; darüber hinaus ist eine Dreiviertelmehrheit der Stimmen auf der Hauptversammlung für den Ausschluss erforderlich. - Gegensatz: ordentliche Kapitalherabsetzung.
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