Kapitalerhöhung der AG
Grundkapitalerhöhung, Erhöhung des Grundkapitals, increase of share capital, increase of capital stock. Kapitalerhöhung, bei der das Grundkapital einer AG erhöht wird. Da das Grundkapital als Nominalkapital der AG in der Satzung festgelegt ist, erfordert die K.d.AG einen Beschluss im Rahmen der Hauptversammlung der AG, wobei drei Viertel des vertretenen stimmberechtigten Kapitals dem Änderungsantrag zustimmen müssen. Mit Eintragung des Erhöhungsbeschlusses in das Handelsregister erlangt die K.d.AG Wirksamkeit. - Als Formen der K.d.AG werden die Kapitalerhöhung gegen Einlagen, die bedingte Kapitalerhöhung, das genehmigte Kapital und die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unterschieden. - Gegensatz: Grundkapitalherabsetzung.
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