Grundkapitalherabsetzung
Herabsetzung des Grundkapitals, reduction of capital; Kapitalherabsetzung, bei der eine Verminderung des Grundkapitals der Aktiengesellschaft (AG) erfolgt. Da das Grundkapital als Nominalkapital der AG in der Satzung festgelegt ist, erfordert die G. einen Beschluss im Rahmen der Hauptversammlung der AG mit einer zustimmenden Mehrheit von drei Viertel des auf der Hauptversammlung vertretenen stimmberechtigten Kapitals. Mit Eintragung in das Handelsregister erlangt die G. Wirksamkeit. Als Formen der G. werden die ordentliche Kapitalherabsetzung, die vereinfachte Kapitalherabsetzung sowie die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien unterschieden. - Gegensatz: Kapitalerhöhung der AG.
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