Jahresabschluss der AG, Prüfung durch Aufsichtsrat
annual financial statement, audit by the supervisory board. Eine Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat wird vorgeschrieben, da dieser den Abschluss billigen muss, bevor er festgestellt werden kann. Um die Prüfung vornehmen zu können, sind dem Aufsichtsrat der Jahresabschluss und der Lagebericht unverzüglich nach ihrer Aufstellung vorzulegen. Ebenso muss der Vorschlag der Bilanzgewinnverwendung vorliegen. Wurde der Abschluss von einem Abschlussprüfer (Abschlussprüfer bei der AG) geprüft, so muss dieser bei den Verhandlungen des Aufsichtsrates zugegen sein und über die Ergebnisse seiner Prüfung berichten. Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat ist der Hauptversammlung und dem Vorstand schriftlich vorzulegen.
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