Grundpfandrecht
encumbrances on real property; stellt eine entgegen der Praxis des BGB im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Sammelbezeichnung für Pfandrechte an Grundstücken dar. Letztere firmieren unter den Bezeichnungen Grundschuld, Rentenschuld und Hypothek. Die Belastung eines Grundstücks mit einem G. erfolgt, um bei Nichterfüllung der Forderungen der Berechtigen (Gläubiger) die Befriedigung ihrer Ansprüche zu garantieren. G. dienen zumeist als Sicherungsmittel bei klassischen Bankkrediten (Realkredite), ebenso wie bei Anleihen u.ä. Die im Verwertungsfall erforderliche Zwangsverwaltung, -Vollstreckung oder -Versteigerung sichert somit eine (teilweise) Rückführung der zu Grunde liegenden Forderungen.
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