Hypothek
mortgage; gehört neben den Grundschulden zu den Grundpfandrechten. Dabei werden Immobilien als Sicherheiten verpfändet. Gemäß § 1113 BGB kann ein Grundstück mit der Verpflichtung belastet werden, einer bestimmten Forderung mit einer Geldsumme aus dem Grundstück nachzukommen, d.h. bei Verletzung der Rückzahlungspflichten für einen hypothekarisch besicherten Kredit kann das Kreditinstitut auf Verwertung des Grundstückes zurückgreifen. Die H. hat akzessorischen Charakter, d.h. ihre Wirksamkeit ist an das Bestehen einer bestimmten Forderung gebunden. Erlischt die Forderung, so wird aus der H. eine Eigentümergrundschuld, wenn nicht eine völlige Löschung beantragt wird. - Die H. kann als Buch- oder Briefhypothek bestellt werden. Die Buchhypothek wird lediglich ins Grundbuch eingetragen und ist die praktikablere Form. - Vgl. auch Hypothekenbrief, Sicherungshypothek und Verkehrshypothek.
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