Zwangsverwaltung
forced administration of property. Es gibt drei Arten der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners: Zwangsversteigerung, Zwangshypothek und Z. Bei der Z. wird mittels eines Zwangsverwalters versucht, aus dem unbeweglichen Vermögen (z.B. Grundstücke) Erträge zu erwirtschaften. Der Zwangsverwalter wird vom Gericht bestellt. Wenn die Erträge zur Befriedigung der Gläubiger nicht ausreichen, dann kommt es zu einer Überleitung der Z. in die Zwangsversteigerung.
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