Grundrente
1. ground rent; stellt aus mikroökonomischer Sicht Geldeinkommen aus der Nutzung des Produktionsfaktors Boden dar, beispielsweise in Form von Miete oder Pacht. - 2. basic pension. Aus sozialpolitischen Gründen existiert die G. für alle Rentenbezieher ab einem gewissen Alter als einheitliches, steuerfinanziertes und somit beitragsunabhängiges Ruhegehalt in Form eines Festbetrages. Die G. soll als Sicherungsbasis dienen und nach der Vorstellung des Gesetzgebers durch eine leistungsbezogene (Pflicht-) Altersvorsorge aufgebessert werden.
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