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Ausgabe 2014
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Gleichrangrahmen

scope for equally ranking charges. Der G. ist eine Möglichkeit zur Sicherung vorhandener Gläubiger unter gleichzeitiger Einräumung von Sicherheiten für zukünftige potentielle Gläubiger. Dies erfolgt mittels Eintragung eines oder auch mehrerer Rangvorbehalte für gleichrangige Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld) ins Grundbuch. Die Summe dieser Grundpfandrechte ist der G., dessen Höhe maximal der Beleihungsgrenze entspricht.





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Gleichbesicherungsklausel
 
gleitender Durchschnitt
Weitere Begriffe : Hongkong Futures Exchange Limited (HKFE) | hybride Finanzierungsinstrumente | säkulare Entwicklungen
 
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