Gleichrangrahmen
scope for equally ranking charges. Der G. ist eine Möglichkeit zur Sicherung vorhandener Gläubiger unter gleichzeitiger Einräumung von Sicherheiten für zukünftige potentielle Gläubiger. Dies erfolgt mittels Eintragung eines oder auch mehrerer Rangvorbehalte für gleichrangige Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld) ins Grundbuch. Die Summe dieser Grundpfandrechte ist der G., dessen Höhe maximal der Beleihungsgrenze entspricht.
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