Beleihungsgrenze
lending ceiling/limit. In Abhängigkeit von der Art des zugrundeliegenden Beleihungsobjektes werden Abschläge vom Beleihungswert vorgenommen, um damit den Höchstwert für eine Kredit vergäbe zu bestimmen. Dieser Höchstwert ist die B. Die Höhe der Bewertungsabschläge wird entweder von der kreditvergebenden Institution bestimmt - so z.B. für die Refinanzierungskredite der EZB vom ESZB - oder ist sogar gesetzlich festgelegt, so z.B. für Hypothekendarlehen im HypBankG. Hier wird in § 11 die B. mit drei Fünftel des Wertes des Grundstückes festgelegt. Die Ermittlung des Beleihungswertes ist in § 12 HypBankG geregelt.
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