Gewinnbeteiligung
profit sharing, participation in profit. 1. Form der Erfolgsbeteiligung für Arbeitnehmer eines Unternehmens. Eine G. berührt grundsätzlich nicht die Arbeitnehmereigenschaft. Für die Organe einer Kapitalgesellschaft (z.B. Organe der AG) gelten besondere Regelungen (Tantieme). - 2. Au sstatturtgs merkmal von Schuldpapieren. Bei Genussscheinen besteht ausschließlich eine G. Bei Gewinnschuldverschreibungen kann neben dem festen Zinssatz auch eine G. vorgesehen sein.
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