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GewinnausweisAm Schluss der Jahresbilanz ist der Bilanzgewinn auf der Passivseite ungeteilt und gesondert auszuweisen und stellt den Überschuß der Aktivposten über die Passivposten dar. Er stimmt mit dem Gewinn, der in der GuV-Rechnung ermittelt wird, überein.
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Weitere Begriffe : Obligation | gesamtfällige Anleihe | Kursparität | ||||||||||||||||||||||||||||
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