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Gewinnbeteiligung der Aktionärerichtet sich nach dem Verhältnis der Aktiennennbeträge und den auf die Aktien geleisteten Einlagen. Die Satzung kann eine andere Art der Gewinnbeteiligung bestimmen.
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Weitere Begriffe : Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen | Gesamtwertmethode | Optional Dividend | ||||||||||||||||||||||||||||
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