Gesetz zur Umsetzung von EGRichtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften
Das 1998 in Kraft getretene, auch als sechste KWG-Novelle bekannte Gesetz hat das KWG und das WpHG novelliert. Ein Begleitgesetz ändert das BörsG und das KAGG. Es diente u.a. der Umsetzung der Wertpapierdienstleistungs- richtlinie und der Kapitaladäquanzrichtli- nie. Nach der Novellierung des KWG bedürfen nunmehr auch Finanzdienstleistungs- institute einer Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (vormals BAKred) und müssen die im KWG für sie festgelegten Anforderungen an ihr Eigenkapital berücksichtigen. Es hat u.a. auch den Katalog der nach KWG erlaub- nispflichtigen Bankgeschäfte erweitert. Für Kreditinstitute hat es durch die Neugestaltung des Grundsatz I die Eigenkapitalvorschriften in bezug auf die Marktpreisrisiken verändert. Im Bereich des Wert- papierhandelsgesetzes erweiterte es den Anwendungsbereich auf Wertpapieme- bendienstleistungen und bezog den börsli- chen und ausserbörslichen Handel von Geldmarktinstrumenten ein.
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