Finanzinstrumente nach Kreditwesengesetz
financial instruments according to German Banking Law. Das KWG definiert in § 1 XI Finanzinstrumente als Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate. Wertpapiere sind, auch ohne ausgestellte Urkunden, Aktien, Aktienzertifikate, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Optionsscheine, Investmentanteile und andere Wertpapiere, die mit Aktien oder Schuldverschreibungen vergleichbar sind, wenn sie an einem Markt handelbar sind. Geldmarktinstrumente sind üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelte Forderungen. Derivate sind als Fest- oder Optionsgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte, deren Preis von anderen Marktpreisen abhängt.
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