Exekution
enforcement. Allgemein wird unter E. das Erzwingen einer geschuldeten Leistung im geordneten Verfahren verstanden (z.B. Zwangsvollstreckung). - Im Speziellen ist E. ein Begriff für Zwangsverkäufe aufgrund mangelnder Absicherung eines Kredits. Im Falle eines Wertpapierkredits wird bei Unterschreitung des Beleihungswertes der verpfändeten Wertpapiere, z.B. aufgrund von Kursrückgängen, der Kunde von der Bank gemahnt, die vereinbarte Deckung wieder herzustellen. Erfolgt die Deckung dennoch nicht, kommt es zur E. , d.h. die Wertpapiere werden verkauft. - An der Börse kann es zur E. kommen, wenn eine Verzögerung der Lieferung von Wertpapieren eintritt. Der Käufer kann sich dann die Wertpapiere auf Kosten des Verkäufers selbst beschaffen.
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