Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
European Economic and Currency Union. Der Entstehungsprozess der EWWU umfasst die historische und die gegenwärtige Entwicklung des europäischen Binnenmarktes und des Euro innerhalb der Europäischen Union. Das Hauptaugenmerk gilt dabei der wirtschafts- und währungspolitischen Vereinigung der teilnehmenden europäischen Staaten. - Auf Basis des 1989 vom Europäischen Rat gebilligten Delors-Berichts wurde 1991 durch die europäischen Staats- und Regierungschefs die Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen bis spätestens 1999 beschlossen. Mit Beginn der ersten Stufe am 01. 01. 1998 wurde nach Prüfung der Erfüllung der Konvergenzkriterien zur Teilnahme an der EWWU eine Entscheidung über die teilnehmenden Staaten getroffen. Die zu erfüllenden Konvergenzkriterien waren ein stabiles Preisniveau, stabile Wechselkurse, eine Annäherung der langfristigen Zinssätze und die Sicherstellung der öffentlichen Budgetdisziplin. Belgien, Dänemark, die BRD, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien erfüllten die Konvergenzkriterien. Aufgrund einer sog. Opting- out Klausel nahmen Dänemark, Großbritannien und Schweden, trotz Erfüllung der Konvergenzkriterien, nicht an der Währungsunion teil. Diese Länder werden wegen ihrer früheren Teilnahme "Pre-Ins" genannt. Zum 01. 07. 1998 erfolgte die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) und damit verbunden die endgültige Festlegung des geldpolitischen Instrumentariums der EZB sowie die Ernennung des ersten Präsidenten der EZB. Zum 1. 01. 1999 erfolgte, mit der zweiten Stufe der Einführung der EWWU, die endgültige, rechtlich bindende und unwiderrufliche Fixierung der Umrechnungskurse der nationalen Währungen untereinander und gegenüber dem Euro anhand der bilateralen Leitkurse des Europäischen Währungssystems I. Damit entstand nicht nur der Euro als eigenständige Währung, sondern zugleich ging auch die alleinige geldpolitische Verantwortung auf das ESZB und die EZB als ausführendem Organ über. Da der Euro bis zur dritten Stufe lediglich als Buchgeld existiert und damit keine Zahlungsmitteleigenschaft besitzt, existieren die nationalen Währungen zunächst parallel zum Euro weiter. Dies bedeutet, dass neben der Umstellung der Geld- und Devisenmärkte auch die Notierung der Wertpapiere und die Abwicklung der Börsentransaktionen in Euro erfolgte. Mit Beginn der dritten Stufe am 01. 01. 2002 wird die endgültige Umstellung auf den Euro vollzogen. Damit wird die gemeinsame Währung zum alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel. Lediglich innerhalb einer bis zum 28. 02. 2002 begrenzten Übergangsphase existieren der Euro und die jeweilige Landeswährung parallel als gesetzliche Zahlungsmittel. In der BRD wurden durch das Gesetz zur Einführung des Euro Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Realisierung der EWWU und für die erfolgreiche Einführung des Euro geschaffen.
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