Konvergenzkriterien
convergence criteria. Im Maastrichter Vertrag verankerte wirtschaftliche Voraussetzungen, die jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union erfüllen muss, um an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen zu können. Anhand der K. wird beurteilt, ob ein Land in der Lage ist, an der Währungsunion teilzunehmen. Dies ist der Fall, wenn: 1. Die Preissteigerungsrate nicht mehr als 1,5 % über der durchschnittlichen Inflationsrate der drei stabilsten Mitgliedsstaaten liegt. - 2. Langfristige Zinssätze nicht mehr als zwei Prozent über dem durchschnittlichen entsprechenden Satz der drei stabilsten Mitgliedsstaaten liegen. - 3. Wechselkurse sich innerhalb der normalen Bandbreite des EWS- Wechselkursmechechanismus (EWS I) ohne starke Spannungen und Abweichungen während der letzten zwei Jahre bewegten. - 4. Die Finanzlage der öffentlichen Haushalte stabil ist, d.h. diese kein übermäßiges Defizit aufweisen, wobei das jährliche Defizit den Anteil von drei Prozent am Bruttoinlandsprodukt nicht übersteigen darf und die gesamte Staatsverschuldung auf 60% des Bruttoinlandsprodukts beschränkt ist.
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